Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals: Feststellungserklärung von Personengesellschaften
Praxistauglichkeit des Formulars E6 und seiner Beilagen
In den Beiträgen in SWK-Heft 14/15/2007, Seite T 85, und 26/2007, Seite T 131, werden verschiedene Probleme bei der praktischen Arbeit mit den neuen Formularen zum Feststellungsverfahren aufgezeigt. Dabei ist vor allem der Vorwurf, dass die Formulare missverständlich sind, zu unterstreichen, da auch die Autoren - wie die meisten Steuerpflichtigen bzw. deren Vertreter - bei den aufgezeigten Lösungsansätzen teilweise diesen Missverständnissen unterliegen. Wie folgender Artikel zeigen soll, ist aber nach Ausräumung der Missverständnisse durchaus Praxistauglichkeit gegeben. Zur besseren Veranschaulichung werden jeweils auch ein Vergleich zum vertrauten, "alten" Verfahren bis 2005 sowie die Änderungen dargestellt.
1. Formular Verf60
Bisher wurden Änderungen bei den Beteiligten nur formlos dem Finanzamt bekanntgegeben oder überhaupt erst bei der Jahressteuererklärung durch geänderte Beteiligungsprozentsätze im Formular E106 erfasst. Ab dem Veranlagungsjahr 2006 ist nunmehr mit dem Formular Verf60 die Meldung standardisiert worden.
Das Formular Verf60 ist grundsätzlich nur im Fall von Veränderungen abzugeben. Eine jährliche Abgabe gemeinsam mit der E6 ist weder nötig noch sinnvoll.
Unterjähri...