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Die wichtigsten Aussagen im neuen Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2007
Neben der laufenden Wartung aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Judikatur wird auch zu zahlreichen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen
Mit , GZ BMF-010219/0448-VI/4/2007, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Änderungen aufgrund der EuGH- und VwGH-Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses dargestellt und erforderlichenfalls zum besseren Verständnis noch näher erläutert.
1. Zu Rz. 8 (Fälle zum Leistungsaustausch)
"Einmalzahlungen" an Fernwärmegenossenschaften (z. B. Baukostenbeiträge, Anschlussgebühren, Beitrittsgebühren, nicht rückzahlbare Eigenkapitalzuschüsse), die mit einer Leistung der Genossenschaft an den einzelnen Genossenschafter in Zusammenhang stehen, sind steuerbare und steuerpflichtige Leistungsentgelte (z. B. , nicht rückzahlbarer Eigenkapitalzuschuss als Entgelt für die Verschaffung des Rechts auf Fernwärmebezug).
Anmerkung: Bei diesen Zahlungen handelt es sich nicht um "echte Mitgliedsbeiträge" für allgemeine Leistungen der Genossenschaft, sondern um vorweg zu entrichtende Entgelte (Anzahlungen) für die (spätere) Lieferung von Fernwärme. Der VwGH wiederholt in d...