zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite S 949

EuGH folgt VfGH: Buchnachweis keine materielle Anforderung für die Steuerfreiheit eines Ausfuhrumsatzes

Anmerkungen zum , Albert Collée

Michael Kotschnigg

Das nicht rechtzeitige Erbringen oder - im Ergebnis dasselbe - das Nachreichen des Buchnachweises ist kein triftiger Grund, einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerfreiheit zu versagen. Das ist die Kernaussage der zitierten Entscheidung des EuGH.

1. Der Ausgangsfall

Der auf das wesentliche reduzierte Sachverhalt zeigt folgendes Bild: Die Rechtsvorgängerin des Beschwerdeführers, eine deutsche GmbH, hat mit einem belgischen Autohändler einen Kaufvertrag über 20 Vorführwagen abgeschlossen und diesen Vertrag im Zeitraum von Juli bis September 1994 auch erfüllt. Jedoch hätte eine Direktlieferung der GmbH nach Belgien infolge Verletzung des Gebietsschutzes eine Reduktion der Händlerprovision nach sich gezogen. Darum wurde zur Vermeidung dieser geschäftlichen Einbuße ein lokaler Kfz-Händler vorgeschoben, um solcherart das Bild einer Inlandslieferung an und einer nachfolgenden Ausfuhr dieser Fahrzeuge durch ihn zu erzeugen.

Im Zuge einer Steuerprüfung bei diesem Kfz-Händler wurde die Konstruktion insgesamt als Scheingeschäft qualifiziert. Zur Vermeidung der damit verbundenen Steuernachteile hat die GmbH die Rechnungen berichtigt und die innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Belgi...

Daten werden geladen...