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EuGH folgt VfGH: Buchnachweis keine materielle Anforderung für die Steuerfreiheit eines Ausfuhrumsatzes
Anmerkungen zum , Albert Collée
Das nicht rechtzeitige Erbringen oder - im Ergebnis dasselbe - das Nachreichen des Buchnachweises ist kein triftiger Grund, einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerfreiheit zu versagen. Das ist die Kernaussage der zitierten Entscheidung des EuGH.
1. Der Ausgangsfall
Der auf das wesentliche reduzierte Sachverhalt zeigt folgendes Bild: Die Rechtsvorgängerin des Beschwerdeführers, eine deutsche GmbH, hat mit einem belgischen Autohändler einen Kaufvertrag über 20 Vorführwagen abgeschlossen und diesen Vertrag im Zeitraum von Juli bis September 1994 auch erfüllt. Jedoch hätte eine Direktlieferung der GmbH nach Belgien infolge Verletzung des Gebietsschutzes eine Reduktion der Händlerprovision nach sich gezogen. Darum wurde zur Vermeidung dieser geschäftlichen Einbuße ein lokaler Kfz-Händler vorgeschoben, um solcherart das Bild einer Inlandslieferung an und einer nachfolgenden Ausfuhr dieser Fahrzeuge durch ihn zu erzeugen.
Im Zuge einer Steuerprüfung bei diesem Kfz-Händler wurde die Konstruktion insgesamt als Scheingeschäft qualifiziert. Zur Vermeidung der damit verbundenen Steuernachteile hat die GmbH die Rechnungen berichtigt und die innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Belgi...