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Personengesellschafts- und Unterbetriebsstätten
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Aufgrund des steuerlichen Transparenzprinzips vermitteln grenzüberschreitende Beteiligungen an Personengesellschaften den Mitunternehmern anteilige Betriebsstätten. Verfolgt eine solche "Personengesellschaftsbetriebsstätte" weitere, wiederum Betriebsstätten begründende Tätigkeiten in einem dritten Staat, liegt ein Fall einer "Unterbetriebsstätte" vor.
1. Personengesellschaftsbetriebsstätten
In Österreich stellen Personengesellschaften (insbesondere OG und KG sowie die atypisch stille Gesellschaft) aus steuerlicher Sicht grundsätzlich Mitunternehmerschaften dar. Entsprechend wird nicht auf Ebene der Personengesellschaft ein einheitliches Ergebnis besteuert. Steuersubjekt sind vielmehr die einzelnen Mitunternehmer nach ihrem jeweiligen Beteiligungsverhältnis. Es wird also steuerlich durch die Mitunternehmerschaft durchgegriffen (Transparenzprinzip). Dies gilt letztlich auch für Personengesellschaftskonstruktionen über die Grenze, d. h. soweit die Mitunternehmer außerhalb des Sitzstaates der Mitunternehmerschaft ansässig sind. Nicht die Personengesellschaft selbst ist "ansässige S. S 948Person" i. S. d. jeweiligen DBA. Abkommensrechtlicher Ansässigkeitsstaat ist vielmehr der jeweilige Ansässigk...