Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterschiedliche Bewertung ausländischen Vermögens gemeinschaftsrechtswidrig
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens Theodor Jäger hat der Generalanwalt vor dem EuGH seine Schlussanträge gestellt; die im deutschen Steuerrecht vorgesehene begünstigte Besteuerung inländischen Grundvermögens sei mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar. Das österreichische Steuerrecht sieht eine vergleichbare Ungleichbehandlung vor; während inländisches Grundvermögen mit dem niedrigen dreifachen Einheitswert bewertet wird, ist ausländisches Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. In jüngster Vergangenheit ist das österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zur Einheitsbewertung durch den VfGH aufgehoben worden; das Gesetz tritt mit Ende Juli 2008 außer Kraft. Bis dahin können erstinstanzliche Bescheide wegen Rechtswidrigkeit mit dem Gemeinschaftsrecht (freier Kapitalverkehr) auf Antrag nach § 299 BAO aufgehoben werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Alexander Wagner in der November-Ausgabe der SWI.