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SWK 16, 1. Juni 2007, Seite R 29
Grundsteuergesetz
• Das Grundsteuergesetz sieht die Berücksichtigung einer Vereinbarung zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde über die Abgabeneinhebung der Grundsteuer nicht vor. - (§ 2 GrStG), (Abweisung)
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