Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflicht des Vorstandes zur Auskunftsverweigerung in der Hauptversammlung
§ 112 AktG steht zwar unter der Überschrift "Auskunftsrecht des Aktionärs", regelt aber nicht nur dieses Recht des Aktionärs, sondern auch das Recht (des Vorstandes) der AG, Auskunft zu verweigern. Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold untersucht in der aktuellen Ausgabe der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, ob für den Vorstand der AG allenfalls auch eine Pflicht zur Auskunftsverweigerung besteht. Sein Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass dies aus vielerlei Gründen der Fall sein kann.