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Zuständige Behörden für ausländische Unternehmer in Frankreich
Vorsteuererstattung und umsatzsteuerliche Registrierung
Aufgrund sprachlicher Probleme passiert es immer wieder, dass sich ausländische Unternehmer, die eine französische UID-Nummer beantragen oder die um Rückerstattung französischer Umsatzsteuer (demande de remboursement de TVA par un assujetti étranger) ersuchen möchten, an Behörden in Frankreich wenden, die dafür nicht zuständig sind. Im Folgenden sollen die wichtigsten organisatorischen Hinweise für die Praxis übersichtlich zusammengefasst werden.
1. Vorsteuererstattung
Rückerstattung französischer Umsatzsteuer betrifft Unternehmer, die außerhalb Frankreichs ansässig sind und die in Frankreich keine Lieferungen und sonstige Leistungen erbracht haben. Ausgenommen davon sind bestimmte Beförderungsleistungen in Zusammenhang mit Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie grenzüberschreitende Personenbeförderungen und innergemeinschaftliche Lieferungen im Anschluss an eine Einfuhr oder Exporte im Anschluss an eine innergemeinschaftliche Lieferung.
1.1. Zuständige Behörde
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bei der Direction générale des Impôts zu stellen:
Service de remboursement de la TVA
10, rue du Centre
TSA 60015
93465 NOISY LE GRAND
Telefon: 0033 1 57 33 84 00, Fax: 0033 1 57 33 84 85