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Vorsteuerabzug bei Film-Kfz.
• Vorsteuerabzug bei Film-Kfz. Personenfahrzeuge, die anlässlich einer Filmproduktion angemietet werden, um als Filmrequisite zu dienen, erfüllen keinen Ausnahmetatbestand wie Fahrzeuge zur gewerblichen Vermietung etc. Mit diesen Fahrzeugen werden nicht als Betriebsmittel unmittelbar Umsätze erzielt. Die fehlende Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen steht einem Vorsteuerausschluss auch nicht entgegen. Damit besteht kein Vorsteuerabzug ().