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Der Leistungsaustausch als Tatbestandselement der Umsatzsteuerbarkeit und des Vorsteuerabzugs
Darstellung anhand von vier praktischen Beispielen
Der Leistungsaustausch spielt in der Umsatzsteuer eine Schlüsselrolle für die Umsatzsteuerbarkeit, die Bestimmung der Gegenleistung und die Reichweite des Vorsteuerabzugs.
1. Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch
Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch setzt eine wechselseitige finale Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung voraus:
Es genügt nicht, dass der Leistende leistet, um eine Gegenleistung zu erhalten; auch der Leistungsempfänger muss die Gegenleistung erbringen, um die Leistung zu erhalten. Beide Seiten müssen also final leisten: Der Leistende, um die Gegenleistung zu erhalten, und der Leistungsempfänger, um die Leistung zu erhalten. Andernfalls liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch nicht vor.
Die wechselseitig finale "um, zu"- ("do-ut-des"-)Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung begründet die Umsatzsteuerbarkeit und begrenzt ebenso die Reichweite des Vorsteuerabzugs.
2. Leistungsaustausch und Vorsteuerabzug
Der wirtschaftliche Zusammenhang mit umsatzsteuerbaren Umsätzen ist für den Vorsteuerabzug entscheidend. Stehen Leistungsbezüge nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang S. S 508mit umsatzsteuerbaren Umsätzen, dann ist ein Vorsteuerabzug in der Regel nicht möglich...