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SWK 22, 1. August 2007, Seite R 37

Lohnsteuerabzug: Unrichtigkeiten

Der durch § 240 Abs. 3 BAO i. d. F. vor der Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 142/2000 eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem S. R 38Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht. - (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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