Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Schätzung
• Bei einem Barbetrieb mit angeschlossenen Séparées besteht die Leistung des Barbetreibers nach der Kundenerwartung nicht nur im Getränkeausschank, sondern entscheidend auch in der Gelegenheit zum Séparée-Besuch. Vom Betreiber eines solchen Lokales wird allgemein angenommen, dass er zu diesem Zweck "Mädchen offeriert", welche mit den Barbesuchern die Séparées aufsuchen, um dort die Wünsche der Gäste zu erfüllen. Bei einer solchen Fallkonstellation durfte die belangte Behörde daher unbedenklich davon ausgehen, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich sämtlicher erbrachten Leistungen wirtschaftlich deren Erbringerin ist und dass sie das Entgelt für sämtliche angebotenen Leistungen vereinnahmt hat. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
()