Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Verzicht auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes
Kann ein gutgläubiger Leistungsempfänger sein Recht auf Vorsteuerabzug bei formal gültiger Rechnung mit offenem Steuerausweis geltend machen?
Ein Unternehmer erbringt eine optionsfähige Leistungan einen anderen Unternehmer. Vertraglich wird vereinbart, den grundsätzlich steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig zu behandeln. Der Leistungserbringer legt dem Leistungsempfänger dementsprechend eine Rechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis. In der Folge weist jedoch der leistende Unternehmer den Umsatz gegenüber seinem Finanzamt als steuerfrei aus. Hat der gutgläubige Leistungsempfänger, welcher nach objektiven Kriterien nicht wusste oder hätte wissen können, dass der leistende Unternehmer den Umsatz gegenüber dem Finanzamt als steuerfrei bezeichnen wird, diesfalls ein Recht auf den Vorsteuerabzug, oder muss er den Leistenden und Rechnungsaussteller - wie auch immer - noch zusätzlich dazu verhalten, den Umsatz auch gegenüber der Abgabenverwaltung als steuerpflichtig zu behandeln, um sein Vorsteuerabzugsrecht, trotz ohnedies formgültiger Rechnung samt Steuerausweis, zu erhalten?
1. Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs. 2 UStG
Wesentliche Elemente für die Beantwortung dieser Frage sind der Zeitpunkt und die Form der Verzichtserklärung. Das Gesetz spricht in § 6 Abs. 2 UStG von Umsätzen, die der Unternehmer "als steuerpflichtig behandeln" kann. Dem leistenden Unter...