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Gewinnausschüttungen aus deutscher GmbH
Gewinnausschüttungen aus deutscher GmbH (§ 37 EStG)
Das Finanzamt und in weitere Folge die FLD für Tirol anerkannten für die Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH nicht den halben Steuersatz, weil dieser nur für inländische Gesellschaften gelte. Der VwGH verweist auf das EuGH-Urteil Lenz, nach dem eine Verweigerung des ermäßigten Steuersatzes für Kapitalerträge aus anderen Mitgliedstaaten (selbst wenn dort ein anderes Besteuerungsniveau besteht) unzulässig ist. Damit steht der ermäßigte Steuersatz zu ().