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Scheinverrechnungen über WT-GmbH
Scheinverrechnungen über WT-GmbH (§ 4 Abs. 4 EStG)
Ein Steuerberater stellte im Rahmen seines Einzelunternehmens die Buchhaltungs- und Lohnverrechnungstätigkeiten über seine WT-GmbH an ihn selbst in Rechnung. Dies wurde nicht anerkannt, weil die WT-GmbH weder über ein Büro noch über eine Büro- und Geschäftsausstattung noch über eigenes Personal verfügte und daher keine Leistungen erbringen konnte ().