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Liebhaberei bei Betriebsberater
Liebhaberei bei Betriebsberater (§ 2 EStG)
Wenn die Behörde bei einer betrieblichen Tätigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt Liebhaberei annimmt, dann muss sie begründen, warum dies genau ab diesem Zeitpunkt vorliegen soll. Denn Liebhaberei liegt nur dann vor, wenn eine Tätigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem die Ertraglosigkeit klar ersichtlich ist, trotzdem weitergeführt wird ().