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Liebhaberei bei Bürovermietung
Liebhaberei bei Bürovermietung (§ 2 EStG)
Die Vermietung eines im Einfamilienhaus gelegenen Büros unterliegt als Tätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 2 Liebhaberei-VO der Liebhabereivermutung. Durch Konkurs des Mieters sind Einnahmenausfälle entstanden. In der Prognoseberechnung müsste unter Einbeziehung von Instandhaltungsaufwendungen der Nachweis erbracht werden, dass innerhalb von 20 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt wird ().