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Fruchtnießer und wirtschaftlicher Eigentümer
Fruchtnießer und wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 EStG)
Als Gegenleistung für die Übertragung einer Liegenschaft wurde ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht und zur Sicherstellung der vermieteten Substanz eine wertgesicherte Zahlung in einer etwas geringeren Höhe als die bisherige AfA bedungen. Daraus kann aber nicht auf wirtschaftliches Eigentum geschlossen werden ().