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Verlängerung der Bonusregelung bis zum 30. 6. 2008
Änderung des NoVAG 1991
Der Nationalrat hat am die Änderung des NoVAG 1991 (Verlängerung der Bonusregelung) beschlossen. Demnach wird die Bonusregelung (Verminderung der NoVA in Höhe von 300 Euro) um ein weiteres Jahr bis zum verlängert. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung des BMF bestehen keine Bedenken, wenn der Bonus bereits vor Beendigung des formellen Gesetzgebungsverfahrens bzw. Inkrafttreten der Verlängerung (weiterhin) gewährt wird.
Für Dieselfahrzeuge ist nach § 14a Abs. 1 Z 1 und 2 NoVAG, BGBl. Nr. 695/1991 (eingefügt durch das AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004), seit das Bonus-/Malussystem hinsichtlich der partikelförmigen Luftverunreinigung bei der Berechnung der NoVA zu beachten. Weist das Fahrzeug eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005 g/km auf, ist nach der derzeitigen Fassung des § 14a Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 beschränkt für den Zeitraum bis eine Steuerschuldverminderung von 300 Euro (Bonus) vorgesehen.
Der Nationalrat hat am die Änderung des NoVAG 1991 (Verlängerung der Bonusregelung) beschlossen. Demnach wird die Bonusregelung (Verminderung der NoVA in Höhe von 300 Euro) um ein weiteres Jahr bis zum verlängert (siehe unter: http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,5986647&_dad=portal&_schema=PORTAL). Nach Rücksprac...