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Familienbeihilfe: Rückforderung
• Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 2000/15/0183, klargestellt hat, steht es nach der durch die Bezugnahme auf § 46 FLAG in § 26 Abs. 1 leg. cit. geänderten Rechtslage (BGBl. I Nr. 8/1998) der Rückforderung nicht mehr entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist, weil das Finanzamt infolge dieser Gesetzesänderung nicht mehr als auszahlende Stelle im Sinne des § 26 FLAG 1967 angesehen werden kann. - (§ 46 FLAG), (Abweisung)
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