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Haftungsverfahren: Vorfrage
• Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid vorangegangen ist. - (§ 9 BAO), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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