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Regierungsvorlage zur Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
Ein dem Nationalrat vorgelegter Gesetzesentwurf zur Novellierung des FLAG 1967 (228 BlgNR 23. GP) will kinderreiche Familien stärker unterstützen. Zur verstärkten Förderung von Mehrkindfamilien ist geplant, bei der Familienbeihilfe die Geschwisterstaffelung auszubauen und zu erhöhen, sowie die Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag auf 55.000 Euro jährlich anzuheben. Konkret ist vorgesehen, ab für das dritte Kind einen Zuschlag zur Familienbeihilfe von 35 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind einen Zuschlag von 50 Euro zu zahlen (bisher einheitlich 25,5 Euro). In Bezug auf Studierende sieht der Entwurf vor, dass der Betrag betreffend deren Zuverdienstmöglichkeit (von jährlich 8.725 Euro auf 9.000 Euro) angehoben und der Leistungsnachweis an studienrechtliche Gegebenheiten angepasst wird. Arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, sollen zudem die Möglichkeit erhalten, geringfügige Einkünfte zu erzielen.