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Bewertung: Grundvermögen
• Die Widmung eines Gebietes als Bauland oder als Gewerbegebiet im Rahmen der örtlichen Raum- oder Flächenwidmungsplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein land- oder forstwirtschaflich genutztes Grundstück dem Grundvermögen zuzurechnen. - (§ 52 Abs. 2 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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