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Beteiligungsumfang des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht entscheidend für Unternehmereigenschaft
Grad der Selbständigkeit entscheidendes Kriterium
Der EuGH hat festgestellt, dass der Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer einer GmbH aufgrund der Tätigkeiten für die Gesellschaft nicht als Steuerpflichtiger i. S. d. 6. MwSt-RL anzusehen ist. Die Arbeiten, die dem Arbeitsvertrag mit der GmbH zugrunde liegen, werden im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft ausgeführt.
1. Urteil des EuGH in der Rs. van der Steen
1.1.Sachverhalt
Das , van der Steen, erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn van der Steen und dem Inspecteur van de Balstingdienst Utrecht-Gooi/kantoor Utrecht (im Folgenden: Inspecteur). Herr van der Steen war Geschäftsführer und einziger Gesellschafter einer GmbH, die Reinigungsdienste ausübte, die er zuvor als Einzelunternehmer anbot. Darüber hinaus war Herr van der Steen auch einziger Arbeitnehmer der Gesellschaft. Die Gesellschaft war als solche Unternehmerin i. S. d. Umsatzsteuergesetzes.
Dem Arbeitsvertrag zwischen der Gesellschaft und Herrn van der Steen zufolge waren ein festes Monatsgehalt sowie ein jährliches Urlaubsgeld i. H. v. 8 % des Jahresgehalts vereinbart. Wegen Überschuldung wurde der Konkurs über die GmbH eröffnet. Herr van der Steen beantragte eine e...