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Fremdfinanzierte Gewinnausschüttungen und Einlagenrückzahlungen
VwGH-Erkenntnis wirft Zweifelsfragen auf
Der VwGH entschied in einem viel beachteten Erkenntnis,dass die Fremdfinanzierung von Gewinnausschüttungen im Gegensatz zur Fremdfinanzierung von bloßen Einlagenrückzahlungen zu steuerlich abzugsfähigen Schuldzinsen führe. Im Folgenden sollen die Grundaussagen des Erkenntnisses analysiert und dabei auf mögliche Auswirkungen auf den Anwendungsbereich des EStG eingegangen werden.
1. Argumentation des VwGH
Der VwGH weist zunächst darauf hin, dass die Gewinnausschüttung selbst zwar eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme darstelle, welche gem. § 8 Abs. 2 KStG nicht abzugsfähig sei. Ihr komme allerdings insofern eine Sonderstellung zu, als sie die durch die Gesellschafter erbrachte Kapitalüberlassung abgelte. Ohne den Anspruch auf Gewinnausschüttung würde auch die Kapitalüberlassung für den betrieblichen Bereich der Körperschaft unterbleiben. Damit sei die Fremdfinanzierung der Gewinnausschüttung betrieblich veranlasst, und die daraus resultierenden Schuldzinsen seien steuerlich abzugsfähig. Das im Entwurf zum BBG zunächst vorgesehene Abzugsverbot ist aus guten Gründen nicht umgesetzt worden, wäre doch ein solches Abzugsverbot nicht nur dogmatisch verfehlt, sondern auch wirtschaftspolitisch und verfassungsrec...