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Regierungsvorlage zur Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie
Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ("3. Geldwäsche-Richtlinie") soll im Bereich des BMF durch Novellierungen des Bankwesen-, des Börse-, des Versicherungsaufsichts- und des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 erfolgen. Ein Gesetzesentwurf wurde im Juli 2007 versendet, die Begutachtungsfrist endete am . Der Ministerrat hat nun in seiner Sitzung am die Regierungsvorlage beschlossen. Die parlamentarische Behandlung im Finanzausschuss des Nationalrates ist für den , jene im Plenum des Nationalrates am 5. oder geplant. Regierungsvorlage samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage753/Die3 GeldwscheRichtlinie/_start.htm