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Sonstige Leistung: Vorsteuer
• Mit dem Verkauf von Fischerkarten wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem im Inland gelegenen Grundstück bewirkt, sodass wegen der Ausführung von inländischen Umsätzen eine Vorsteuererstattung i. S. d. Verordnung über die Erstattung der Vorsteuerbeträge an ausländische Unternehmer nicht durchgeführt werden kann. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 VO BGBl. Nr. 279/1995), (Abweisung)
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