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Einbringung von Kapitalanteilen in eine inländische Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft
Mit dem AbgÄG 2005 wurde u. a. die Einbringung von Kapitalanteilen in eine ausländische übernehmende Körperschaft nach Art. III UmgrStG völlig neu gestaltet. Entgegen der zuvor geltenden Rechtslage führt die Einbringung von Kapitalanteilen in eine ausländische Körperschaft grundsätzlich zur steuerwirksamen Aufdeckung der in den eingebrachten Kapitalanteilen enthaltenen stillen Reserven. Lediglich in den Fällen der Einbringung der Kapitalanteile in eine ausländische EU-Gesellschaft durch eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft kommt es zur Einbringung zu steuerlichen Buchwerten, wobei im Falle des einbringungsbedingten Entstehens oder Erweiterns einer internationalen Schachtelbeteiligung die stillen Reserven in den eingebrachten Kapitalanteilen in Österreich steuerhängig bleiben. Eine Versteuerung dieser stillen Reserven hat dann stattzufinden, wenn die eingebrachten Kapitalanteile von der übernehmenden Körperschaft in weiterer Folge veräußert werden oder sonst aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. In einem in der April-Ausgabe der SWI erschienenen Beitrag untersucht Peter Haunold, welche Konsequenzen sich bei der Einbringung von K...