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SWK 12, 20. April 2007, Seite S 409

Entnahmeeigenverbrauch und Nutzungseigenverbrauch

Entwicklungen in Deutschland

Christian Prodinger

Wie erinnerlich, kann seit dem EuGH-Urteil Seeling ein gemischt genutztes Grundstück zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet werden, und ein resultierender Nutzungseigenverbrauch ist nicht unecht steuerbefreit, sondern steuerpflichtig.Deutschland hat daraufhin zum einen die Berechnung der Kosten des Eigenverbrauchs statt mit der AfA mit dem Zeitraum der Vorsteuerkorrekturperiode gleichgesetzt (zehn Jahre), zum anderen den Entnahmeeigenverbrauch für steuerpflichtig erklärt.

1. Besteuerung des Eigenverbrauchs

Vereinfacht dargestellt, waren sowohl nach bisherigem deutschen als auch nach österreichischem Verständnis, das seinen Niederschlag in der Literatur und der Judikatur gefunden hat, die Kosten eines Eigenverbrauchs im Wesentlichen in Höhe der Abschreibung zu errechnen, in Österreich also etwa mit 1,5 % oder 2 % p. a. Damit erfolgte die "Rückzahlung" der Vorsteuer aus der Investition nur über einen sehr langen Zeitraum.

In Reaktion auf Seeling hat das dBMF zunächst in einem BMF-Schreiben den Kalkulationszeitraum der Vorsteuerkorrekturperiode gleichgesetzt (zehn Jahre) und dies sodann auch in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 dUStG geregelt.

Der EuGH hat diese Bestimmung als gemeinschaftsre...

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