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Börsenumsatzsteuer
• Im Zusammenhang mit der Frage der Verlängerung der Berufungsfrist mögen Firmenbuchabfragen zwar das Erfordernis einer nach außen erkennbaren Amtshandlung erfüllen, sie lassen allerdings nicht erkennen, dass sie auf die Geltendmachung des Anspruches auf Börsenumsatzsteuer aus einem Abtretungsgeschäft oder auf die Feststellung der aus diesem Abtretungsgeschäft Abgabepflichtigen gerichtet waren. - (§ 25 Abs. 1 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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