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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite R 7

Einkünfte aus V/V

Wie der VwGH in der Judikatur wiederholt schon ausgesprochen hat, sind von einem Miteigentümer, sei es auch in Form eines als Mietzins bezeichneten, auf ein Gemeinschaftskonto überwiesenen Betrages, geleistete Zahlungen ertragsteuerlich keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil mit der Gebrauchsregelung unter Miteigentümern das für die Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1988 essenzielle Merkmal der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung nicht erfüllt wird. Dass die bloße Gebrauchsregelung aber den Regelfall darstellt, entspricht der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte ebenso wie der Lehre. - (§ 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0120)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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