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Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
Inklusive kurzer Erläuterungen und Kommentare
Das seine Rechtsansicht zu den zu beachtenden Kriterien und Voraussetzungen bei der Losungsermittlung aufgrund § 131 Abs. 1 Z 2 BAO und der dazu ergangenen Barbewegungsverordnung veröffentlicht. Im Folgenden soll dieser Erlass inklusiver kurzer Erläuterungen und Kommentaredargestellt werden.
Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
"Zu beachtende Kriterien und Voraussetzungen bei der Losungsermittlung aufgrund § 131 Abs. 1 Z 2 BAO und der dazu ergangenen Barbewegungsverordnung, insbesondere hinsichtlich gesetzlicher Einzelaufzeichnungspflicht der Barbewegungen und vereinfachter Losungsermittlung
Einleitung
Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass.
Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit anzuwenden, insoweit Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Bestimmungen des § 131 BAO (ausgenommen die der Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausla...