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BMF will weiterhin - zu Unrecht - Vorsteuerabzug für "Mini-Mini-Vans" nicht zugestehen
Nach Literatur und VwGH-Judikatur muss auch für kleine Mini-Vans (z. B. Opel Zafira) der Vorsteuerabzug zustehen
Der Vorsteuerabzug steht nach einer VO des BMFu. a. für Fahrzeuge zu, die für mehr als sechs Personen zugelassen sind und ein kastenwagenförmiges Äußeres haben. Gegenteilige Einschränkungen waren gemeinschaftsrechtswidrig.Für zwischenzeitig auf den Markt gekommene kleinere Mini-Vans wurden in der Praxis Größen- und Höhenkriterien eingeführt und der Vorsteuerabzug nicht zugestanden. Dies war auch Spruchpraxis des UFS.Der VwGHhat entschieden, dass das Kriterium des kastenwagenförmigen Aufbaues nicht allein an Größenmerkmalen festgemacht werden kann. Die Literaturhat daraus den Schluss gezogen, dass der Vorsteuerabzug für Mini-Mini-Vans zusteht. Dass BMF will dieses Recht jedoch weiterhin nicht zugestehen.
1. Erlass des BMF
Das BMF hat "unter Bedachtnahme auf das VwGH-Erkenntnis" zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kleinbusses Stellung genommen.
Das BMF führt zunächst aus, dass nach dem VwGH das kastenwagenförmige Aussehen nicht allein nach den Außenmaßen zu bestimmen sei. Allerdings hätte der VwGH nicht ausgeführt, dass diese gänzlich unbeachtlich seien.
Außerdem hätte auf Basis der zit. EuGH-Judikatur das BMF den Vorsteuerabzug nur für jene Fahrzeuge zugestehen müssen, die zu...