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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite S 262

VfGH hebt Beschränkung von Steuerbegünstigung auf

Ab dem Veranlagungsjahr 2007 können sämtliche Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen (also Freiberufler), nicht entnommene Gewinne begünstigt versteuern. Dies ist die Konsequenz einer Entscheidung des .

Der VfGH hat die bisherige gesetzliche Bestimmung, wonach die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne auf Bezieher von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieben beschränkt war, als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH begründet seine Aufhebung damit, dass diese Beschränkung unsachlich war. Die Grenzen zwischen den betrieblichen Einkunftsarten, speziell diejenigen zwischen den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und den Einkünften aus selbständiger Arbeit, seien fließend und oft zufällig geworden. Auch das betriebswirtschaftliche Umfeld freiberuflicher Tätigkeiten habe sich dem von Gewerbebetrieben stark angenähert. Die Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf die Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben und Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitigem Ausschluss dieser Begünstigung für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen. ...

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