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Begünstigte Abfertigung und Vordienstzeiten
Begünstigte Abfertigung und Vordienstzeiten (§ 67 Abs. 6)
Vordienstzeiten aus Zeiträumen, in welchen eine Angestellte, die als Mitunternehmerin pflichtversichert war, in keinem abgabenrechtlichen Dienstverhältnis war, können nicht angerechnet werden. Zeiten einer zu betrieblichen Einkünften führenden Tätigkeit sind daher keine als anrechenbare Vordienstzeiten taugliche "Dienstzeiten" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG ().