Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei und Vermietung einer Gasthauseinrichtung
Liebhaberei und Vermietung einer Gasthauseinrichtung (§ 2 EStG)
Die Vermietung einer Gasthauseinrichtung fällt nicht unter § 1 Abs. 2 LVO. Demnach ist das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Beginn der Betätigung unter Berücksichtigung der Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes anhand der in § 2 LVO beispielhaft angeführten Umstände zu beurteilen. Unvorhersehbare Ereignisse (Einstellung der Mietzahlungen infolge Konkurses des Gaststättenbetreibers) sprechen nicht gegen die Einkunftsquellenvermutung, somit war keine Liebhaberei anzunehmen ().