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Umsatzsteuer und Gebühren im Sinn der Finanzwissenschaft
Zweiter Teil einer gebührenbezogenen Untersuchung
Nachdem im letzten Beitrag () das Verhältnis zwischen der USt und den Gebühren nach Gebührengesetz bzw. nach Gerichtsgebührengesetz behandelt wurde, werden hier die Gebühren im Sinn der Finanzwissenschaft in Bezug zur USt gesetzt. Die Artikelserie wird im nächsten Heft mit dem Beitrag "Umsatzsteuer und Gebühren im Sprachgebrauch des Gemeinschaftsrechts" abgeschlossen.
1. Allgemeines
Von der Finanzwissenschaft werden als "Gebühren" Abgaben mit Entgeltcharakter (öffentlich-rechtliche Entgelte für besondere vom Bürger unmittelbar in Anspruch genommene - und diesem daher unmittelbar zurechenbare - Leistungen einer Gebietskörperschaft) bezeichnet. Ein besonders einleuchtendes Beispiel stellen etwa Gebühren für die Inanspruchnahme eines öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes oder - wenngleich keine Gebietskörperschaften betreffend - § 125 WirtschaftskammerG 1998 bzw. § 168 Abs. 2 WTBG dar, die jeweils "Gebühren für Sonderleistungen" regeln.
1.1. Kein einheitlicher Gebührenbegriff
Ein einheitliches System ist bei der Verwendung des Wortes "Gebühren" in der österreichischen Rechtssprache allerdings nicht zu erkennen. Außerhalb des hier behandelten Bereichs der Gebüh...