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SWK 13, 1. Mai 2007, Seite S 455

TWA-Siebentel und Umgründungen

Eine Ergänzung

Hans Blasina

In SWK-Heft 3/2007, Seite S 65, habe ich die Meinung vertreten, durch unterjährige Umgründungsmaßnahmen werde das Wirtschaftsjahr hinsichtlich des übertragenen Vermögens nicht unterbrochen. Gehe eine Beteiligung samt offener Abschreibungs-Siebentel über, so könne im Umgründungsjahr nur die übertragende Gesellschaft ein Siebentel konsumieren, die übernehmende erst im darauffolgenden Jahr.

1. Konstellation bei abweichenden Bilanzstichtagen

Dieser Fall ging von jener Konstellation aus, dass beide Gesellschaften den selben Bilanzstichtag haben. Was hat aber zu gelten, wenn diese voneinander abweichen? Hierzu geben die Rz. 211 f. der UmgrStR 2002 m. E. missverständliche Hinweise. Sinngemäß ist dort zu lesen, dass Schwebeverluste, zu denen auch offene Siebentel i. S. d. § 12 Abs. 3 Z 2 KStG fallen, nicht von der zeitlichen Verschiebung betroffen sind, die "normale" Verlustvorträge (§ 18 Abs. 6, 7 EStG) trifft. Daran schließt sich ein Beispiel an, wonach IFB-Wartetasteverluste der übertragenden Gesellschaft A bei einem Übertragungsstichtag 31. 3. von der übernehmenden Gesellschaft B mit Bilanzstichtag 30. 4. schon zu diesem Stichtag verwertet werden können.

Aus diesem Beispiel könnte man jetzt Folgendes schließen: A mit Regelstichtag macht ...

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