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Geschäftsführer müssen nicht zwingend ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis (samt Lohnnebenabgaben und ASVG-Pflicht) haben
Der VwGH bestätigt seine Rechtsprechung und gibt eine klare Entscheidungslinie vor
Bei Beratern und insbesondere bei der Abgabenbehörde besteht die weitverbreitete Ansicht, dass nicht und nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer regelmäßig im Rahmen eines lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnisses tätig werden, das Dienstgeberbeitrags-, Kommunalsteuer- und ASVG-Pflicht nach sich zieht. Dass dies nicht zwingend so sein muss, hat der Autor anhand der Judikatur bereits mehrmals nachgewiesenund der VwGH in einem seiner neueren Erkenntnissewieder bestätigt.
1. Judikaturlinie des VwGH
Gleichzeitig gibt der VwGH mit seiner Judikatur zur Frage, ob im Einzelfall ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis (samt Lohnnebenabgaben und ASVG-Pflicht) oder ein einkommensteuerpflichtiger freier Dienstvertrag (ohne Lohnabgaben, mit GSVG-Pflicht und der Möglichkeit, das 6- oder 12%ige-Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen) vorliegt, eine Entscheidungslinie vor, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1. Nur unter der Voraussetzung, dass der Geschäftsführer der Generalversammlung gegenüber schon aufgrund seiner Beteiligung, d. h., insbesondere infolge Vereinbarung einer Sperrminorität ("gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmung") nicht weisungsgebunden ist, sind seine Bezüge § 25 Ab...