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Anlaufverluste nach dem KMU-Förderungsgesetz
Erhebliche Nachteile im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde der Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung neu geregelt. Bis 2007 waren nur Verluste der ersten drei Jahre als Anlaufverluste vortragsfähig. Ab 2007 sind die Verluste der letzten drei Jahre bei der Veranlagung als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Änderung wurde allgemein als Verbesserung gesehen. Wir diskutieren, warum die Neuregelung gerade beim entgeltlichen Erwerb von entsprechenden Unternehmen zum erheblichen Nachteil werden kann.
1. Problemstellung
Durch das KMU-FG 2006 wurde der Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung neu geregelt. Bis zur Veranlagung 2007 waren nur Verluste der ersten drei Jahre als Anlaufverluste vortragsfähig. Ab der Veranlagung 2007 sind die Verluste der letzten drei Jahre bei der Veranlagung als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Änderung wurde allgemein als Verbesserung gesehen. Gerade beim Erwerb freiberuflicher Unternehmen besteht i. d. R. ein wesentlicher Teil des Kaufpreises aus einer Abgeltung für den Kundenstock. Die Bindung dieses Kundenstocks an das freiberufliche Unternehmen ist im Wesentlichen mit der Unternehmerpersönlichkeit verbunden. Die Nutzungsdauer eines solchen Firmenwerts wird damit im Vergleich...