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Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig
Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG)
Werden bei einer Kapitalgesellschaft für die Ausschüttung der Gewinnvorträge Fremdmittel aufgenommen, um die Ausschüttung durchführen zu können, so sind die Zinsen S. K 6abzugsfähig; anders kann dies nur bei der fremdfinanzierten Rückzahlung von Einlagen behandelt werden ().