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Beamte: Zeugenaussagen
• Zeugenaussagen eines Beamten des Exekutivdienstes sind auf Grund einer in Ausübung des Exekutivdienstes getroffenen Wahrnehmung gemäß § 145 BDG 1979 als Dienstzeit und damit als Dienstverrichtung zu qualifizieren. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 RGV 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0037)