Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite R 1
Rechtsmittelverfahren: Pauschalgebühr
• Nach TP 2 GGG bemisst sich die Pauschalgebühr für das Rechtsmittelverfahren nach dem Berufungsinteresse. - (TP 2 GGG), (Abweisung)
()