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Änderung bei Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Der Nationalrat hat am mehrheitlich einem Initiativantrag betreffend die Änderung des FLAG sowie des KBGG (62/A BlgNR 23. GP) zugestimmt. Durch die Novellierung soll sichergestellt werden, dass Asylberechtigte und Fremde, die legal in Österreich leben, hinsichtlich des Bezugs von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld nicht benachteiligt werden. Demnach sollen in Hinkunft sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend bis zur Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Rückzahlungen sind allerdings nur insoweit vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Analoge Bestimmungen sind für Adoptiv- und Pflegekinder vorgesehen. Neu ist schließlich, dass selbst Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld eingeräumt wird. Text des Initiativantrags samt Erläuterungen auf der Parlamentshomepage unter http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/A/A_...