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Endgültig keine Vergütung für Dienstleistungsbetriebe für die Jahre 1996 bis 2001
Auswirkungen des VwGH-Erkenntnisses vom 20. 11. 2006, 2006/17/0157 und 0158
Nach Beendigung des Vorabenscheidungsverfahrens beim EuGH und dessen Beantwortung der Fragen (vgl. dazu SWK-Heft 30/2006, Seite S 1184 ff.) hat der VwGH nunmehr wie nicht anders zu erwarten entschieden:
1. Erkenntnis
In seinem Erkenntnis vom , 2006/17/0157 und 0158, hat er die Berufungen von Dienstleistungsbetrieben gegen die Nichtzuerkennung der Erngieabgabenvergütung der Jahre 1996 bis 2001 als unbegründet abgewiesen.
Der VwGH hat das klar und eindeutig wie folgt begründet:
"Mit Urteil vom , C-368/04, entschied der EuGH über das in den Beschwerdefällen vom Verwaltungsgerichtshof vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen, dass die nationalen Gerichte das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigen müssen und keine Maßnahme treffen dürfen, die lediglich zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen würde.
Der Verwaltungsgerichtshof hat von dieser nunmehrigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH auszugehen und war der im Spruch (Abweisung als unbegründet) ersichtliche Ausspruch zu treffen. Damit kann aber auch in den Beschwerdefällen den beschwerdeführenden Parteien, die nach den nationalen Bestimmungen von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen sind, nach dem ...