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Entschädigungszahlung bei Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück
BFH verneint Steuerbarkeit bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen
(B.R.) Die Vereinnahmung einer Entschädigung (Reugeld) durch den Veräußerer für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar (BFH , IX R 32/04).
1. Sachverhalt
Zwei Grundstücke wurden durch ihre Miteigentümer veräußert. Im Kaufvertrag behielt sich der Käufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Grundstücke nicht bis Ende des nächsten Jahres im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen seien. Dafür, dass die Verkäufer bis zu einem allfälligen Rücktritt des Käufers keine Möglichkeit der anderweitigen Veräußerung des Kaufgegenstandes hätten, verpflichtete sich der Käufer bei Ausübung des Rücktrittsrechts, einen Betrag von 10 % des Kaufpreises ("Reugeld") zu zahlen.
Da die Grundstücke nicht innerhalb der Frist als Gewerbegebiet ausgewiesen worden waren, trat der Käufer vom Vertrag zurück und leistete Reugeld. Das Finanzamt ging insoweit von Einkünften aus sonstigen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 des (deutschen) EStG aus. Das Finanzgericht beurteilte das Reugeld hingegen als nicht steuerbaren Vorgang im Vermögensbereich.
2. Beurteilung durch den Bundesfinanzhof
Der BFH ging aus folgenden Gründen davon aus, dass das Finanzgericht die V...