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Spekulationsgewinn bei sukzessivem Kauf/Verkauf und Mischpreisverhältnissen
Zuordnung nach der Verhältniswertmethode
Die Grundformel des § 30 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen mutet an sich simpel an (Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungs- und Werbungskosten anderseits). Dass bei ihrer Umsetzung in der Praxis eine Reihe interessanter Fragen zu klären sein können, zeigt ein Fall, den der UFS vor kurzem zu entscheiden hatte. Zwei dieser Aspekte seien hier kurz angesprochen.
1. Sachverhalt
Eine rd. 6.000 m² große Liegenschaft in Graz, welche aus einer unbebauten Gartenparzelle und einem Restgrundstück mit einem Stadtwohnhaus bestand, war Gegenstand einer Spekulationsgewinnbesteuerung. 9/20 der Liegenschaft waren im Jahr 1982 im Schenkungsweg auf den Bw. übergegangen, die restlichen 11/20 hatte er 1991 gekauft.
Im Jahr 1993 erfolgte der Verkauf einer unbebauten Teilfläche von 3.000 m²; 1998 wurde das restliche Grundstück mit dem Gebäude veräußert. Mangels Mitwirkung durch den Bw. musste die Höhe der Spekulationsgewinne im Schätzungsweg ermittelt werden.
2. Entscheidung des UFS
Spekulationsgewinne können auch bei sukzessivem An- bzw. Verkauf einer Liegenschaft realisiert werden. Die Ermittlung der Einkünfte hat dabei für jedes Spekulatio...