Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Erwerbsvorgang
• Der Erwerbsvorgang wird gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG bereits durch das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst durch das Erfüllungsgeschäft verwirklicht. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()