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SWK 29, 10. Oktober 2007, Seite W 157

Unternehmensrechtliche Behandlung der Umgründungen beim Rechtsnachfolger

Ist eine Buchwertfortführung außerhalb der österreichischen Rechnungslegungsvorschriften gem: § 202 UGB als legitim zu erachten?

Susanne Leitner und Roman Rohatschek

Auch wenn Umgründungen in der Praxis vordergründig steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen aufwerfen, enthält auch das Unternehmensrechterhebliche Regelungslücken und Interpretationsspielräume. Insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen einer Umgründung aus unternehmensrechtlicher Sicht sowie die Frage, inwieweit eine Ausweitung der Möglichkeit der Fortführung von Buchwerten gem. § 202 Abs. 2 Z 1 UGB außerhalb der nationalen Rechnungslegungsregeln beim Rechtsnachfolger als legitim erachtet wird, gelten als bislang ungeklärt und werden im folgenden Beitrag näher beleuchtet.

1. Allgemeines zur unternehmensrechtlichen Bewertung von Umgründungen gem. § 202 Abs. 1 und 2 UGB

Umgründungsbedingte Vermögensübergänge sind einerseits wie Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen gem. 202 Abs. 1 UGB grundsätzlich zum beizulegenden Wert zu bewerten, wobei bei der Einlage von Betrieben und Teilbetrieben zudem die Möglichkeit besteht, einen Firmenwert gem. § 203 Abs. 5 UGB anzusetzen. Andererseits ermöglichte der Gesetzgeber die Fortführung der Buchwerte des letzten Jahresabschlusses oder einer Zwischenbilanz bei Umgründungen durch § 202 Abs. 2 Z 1 UGB. Übersteigt der Gesamtbetrag der Gegenleistung die fortgeführten Buchwerte, so kann ein Unterschiedsbetrag gem § 202 Abs. 2 Z 2 UGB auch bei...

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