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Vermittlung von Investmentfondsanteilen durch Vermögensberater umsatzsteuerbefreit
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein Vermögensberater vermittelt Investmentfondsanteile an Kunden und erhält dafür von der Kapitalanlagegesellschaft für die Vermittlung bzw. von einer Vermögensberatungsgesellschaft für die Untervermittlung eine Provision. Sind diese Provisionen umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerbefreit?
Antwort: Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze sind gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Investmentfondsanteilen handelt es sich gem. § 1 Abs. 1 InvFG um in "Wertpapiere verkörperte Anteile" am aus im Wesentlichen aus Wertpapieren bestehenden Sondervermögen, weshalb die Provision von einer Kapitalanlagegesellschaft für die Vermittlung von Investmentfondsanteilen jedenfalls gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f UStG befreit sein sollte (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Rz. 143). Wenngleich es sich beim Begriff der Wertpapiere in Art. 135 Abs. 1 lit. f der MwSt-RL um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff handelt, sollten davon jedenfalls auch in Wertpapieren verbriefte Investmentfondsanteile erfasst sein (vgl. , CSC Financial Services Ltd, Slg. 2001, I-10237, Rn. 37).
Seit dem Urteil des EuGH (, Rs. C-453/05, Ludwig), in welchem der EuGH zum vergleichbaren Fall der Kredituntervermittlung durch e...